Warum Vorsorge? Heute entzieht sich der Staat und damit die Gesellschaft
ihrer sozialen Verantwortung für den letzten Lebensabschnitt ihrer Bürger.
Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Neu-Versicherte erhalten
damit ab 1.1.1989 kein Sterbegeld mehr. "Der Tod ist keine Krankheit."
Nur bisherige Versicherte erhalten noch einen auf 1.050€ gekürzten
Festbetrag, Angehörige lediglich 525€.
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