Warum Vorsorge?
Heute entzieht sich der Staat und damit die Gesellschaft ihrer sozialen Verantwortung für den letzten Lebensabschnitt ihrer Bürger. Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Neu-Versicherte erhalten damit ab 1.1.1989 kein Sterbegeld mehr. "Der Tod ist keine Krankheit." Nur bisherige Versicherte erhalten noch einen auf 1.050€ gekürzten Festbetrag, Angehörige lediglich 525€.
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