Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Ideal ist es, wenn noch zu Lebzeiten mit den Angehörigen über die Möglichkeiten und Wünsche gesprochen wird.
Je nach Bundesland gelten individuelle Gesetze. So ist beispielsweise bei Erdbestattungen, also der Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, festgelegt, dass dies nur auf Friedhöfen vorgenommen werden darf.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist z.B. die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird. Sowohl bei der Einäscherung als auch bei der Urnenbeisetzung auf See müssten ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Immer häufiger wird sich für die Waldbestattung entschieden, also der Bestattung der Urne in einem dafür vorgesehen Waldstück.
Aber auch diverse alternative Bestattungsformen kommen immer mehr zum Tragen. Einige davon haben wir an dieser Stelle aufgeführt.
Jeder Mensch kann Vorstellungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung formulieren oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.
Die Erdbestattung
Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
Die Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein: Eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium.
Für eine Feuerbestattung muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein: Eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium.
Die Seebestattung
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
Die Waldbestattung
Die Bestattung im Wald ist eine Alternative zum klassischen Friedhof. Mitten im Wald wird die Asche des Verstorbenen an einem Baum begraben. Eine kleine Namenstafel macht auf die Grabstätte aufmerksam.
Die Bestattung im Wald ist eine Alternative zum klassischen Friedhof. Mitten im Wald wird die Asche des Verstorbenen an einem Baum begraben. Eine kleine Namenstafel macht auf die Grabstätte aufmerksam.
Sonderformen
Ungewöhnliche Bestattungsarten, wie die Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder die Luftbestattung, bei der die Asche in der Luft vom Heißluftballon aus verstreut wird, können auch zum letzten Wunsch des Verstorbenen gehören.
Ungewöhnliche Bestattungsarten, wie die Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder die Luftbestattung, bei der die Asche in der Luft vom Heißluftballon aus verstreut wird, können auch zum letzten Wunsch des Verstorbenen gehören.