Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Ideal ist es, wenn noch zu Lebzeiten mit den Angehörigen über die Möglichkeiten und Wünsche gesprochen wird.

Je nach Bundesland gelten individuelle Gesetze. So ist beispielsweise bei Erdbestattungen, also der Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, festgelegt, dass dies nur auf Friedhöfen vorgenommen werden darf.  

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist z.B. die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird. Sowohl bei der Einäscherung als auch bei der Urnenbeisetzung auf See müssten ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Immer häufiger wird sich für die Waldbestattung entschieden, also der Bestattung der Urne in einem dafür vorgesehen Waldstück.

Aber auch diverse alternative Bestattungsformen kommen immer mehr zum Tragen. Einige davon haben wir an dieser Stelle aufgeführt.

Jeder Mensch kann Vorstellungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung formulieren oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.